Das Beschwerdeverfahren wird gemäß § 18 des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. zum Verbraucherschutz und §§ 612-627 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Artikel 1: Allgemeine Bestimmungen
Das Reklamationsverfahren gilt für Waren, die bei LUXURY SOFA s.r.o., Hlavná 12/61, 97211 Lazany, ID: 50132466, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 2120185727 gekauft wurden.
1. Dieses Reklamationsverfahren wird gegenüber dem Käufer mit Abschluss des Kaufvertrages – Bezahlung und Abnahme der Ware – wirksam.
2. Die verkaufte Sache muss die geforderte bzw. gesetzlich festgelegte Beschaffenheit haben, frei von Mängeln sein und verbindlichen technischen Normen entsprechen.
3. Der Verkäufer haftet für Mängel, die die verkaufte Sache bei der Übernahme durch den Käufer aufweist. Bei Artikeln, die zu einem niedrigeren Preis verkauft werden, haftet der Verkäufer nicht für einen Mangel, für den ein niedrigerer Preis ausgehandelt wurde.
4. Das Eigentum an der Kaufsache geht mit der Bezahlung und Annahme der Kaufsache auf den Käufer über.
5. Mit dem Eigentumserwerb geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Zerstörung und der Beschädigung der Sache auf den Käufer über.
6. Der Begriff „Kunde“ oder „Käufer“ bezieht sich auf einen Verbraucher, der eine Person ist, die Produkte kauft oder Dienstleistungen für den persönlichen Gebrauch oder für den Bedarf seines Haushalts in Anspruch nimmt
7. Der Begriff „Verkäufer“ bezieht sich auf den in Punkt 1 dieses Artikels des Beschwerdeverfahrens aufgeführten Unternehmer. Artikel 2: Garantiezeit
1. Die allgemeine Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Käufer.
2. Die Zeit von der Geltendmachung des Rechts aus der Mängelhaftung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer nach Abschluss der Reparatur zur Übernahme der Sache verpflichtet ist, wird nicht auf die Gewährleistungsfrist angerechnet. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine Bestätigung über den Zeitpunkt der Ausübung des Rechts sowie über die Reparatur und deren Dauer zu geben.
3. Der Verkäufer kann dem Käufer eine über die allgemeine Garantie hinausgehende Garantie gewähren, die Bedingungen und der Umfang der Garantie werden vom Verkäufer bestimmt.
4. Für sonstige Vertragsverhältnisse (z. B. Kauf zwischen juristischen Personen) gelten die allgemeinen Regelungen zur Mängelhaftung und Beschaffenheitsgewährleistung nach dem Handelsgesetzbuch, also 12 Monate.
Artikel 3: Anwendung der Garantie
1. Der Käufer hat das Recht, vom Verkäufer eine Garantie nur für Waren in Anspruch zu nehmen, die vom Verkäufer verursachte Mängel aufweisen, von der Garantie abgedeckt sind und vom Verkäufer gekauft wurden.
2. Der Verkäufer haftet für Mängel der verkauften Ware bei der Übernahme durch den Käufer und für Mängel, die nach der Übernahme der Ware während der Gewährleistungsfrist auftreten.
3. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt der Ware zu prüfen.
4. Rechte aus Mängelhaftung müssen vom Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden, andernfalls erlöschen diese Rechte.
5. Der Käufer ist verpflichtet, das Recht aus der Mängelhaftung unverzüglich nach Auftreten des Mangels auszuüben. Wird die Ware vom Käufer dennoch mit einem Mangel verwendet, der sich aufgrund dessen nicht beseitigen lässt, wird die Reklamation vom Verkäufer nicht anerkannt.
6. Dem Käufer wird ein Reklamationsformular ausgehändigt, in dem er die Art der Ware, den Zeitpunkt des Kaufs, ihren Preis, das Ausmaß des Mangels und das Ausstellungsdatum des Reklamationsformulars angibt und der Käufer die Lieferung der reklamierten Ware mit seiner Unterschrift bestätigt.
7. Der Verkäufer bestimmt, ob der Mangel behebbar oder nicht behebbar ist.
8. Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, hat der Käufer das Recht, den Mangel unentgeltlich, rechtzeitig und ordnungsgemäß beseitigen zu lassen, und der Verkäufer ist verpflichtet, diesen Mangel unverzüglich zu beseitigen.
9. Mängel der Ware gelten als behebbare Mängel, deren Beseitigung keinen Einfluss auf die Qualität und Leistung der Ware hat.
• Wenn der verkaufte Artikel noch nicht verwendet wurde, kann der Käufer einen Umtausch der Ware verlangen. Der Käufer kann dies auch für einen Teil der Sache verlangen, wenn der Mangel nur diesen Teil betrifft.
• Anstelle der Beseitigung des Mangels hat der Verkäufer die Möglichkeit, die mangelhafte Sache gegen eine einwandfreie Sache auszutauschen.
• Liegt ein behebbarer Mangel vor, kann der Käufer die Sache aber aufgrund des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder aufgrund einer größeren Anzahl von Reparaturen nicht ordnungsgemäß nutzen, hat der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften ein Recht auf Umtausch der Sache oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
• Handelt es sich um einen Mangel, der nicht beseitigt werden kann und der die ordnungsgemäße Verwendung der Sache als mangelfreie Sache verhindert, hat der Käufer das Recht, die Sache umzutauschen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.
• Wenn es sich um einen irreparablen Mangel handelt, bei dem der Artikel verwendet werden kann, hat der Käufer das Recht auf einen angemessenen Rabatt auf den Preis des Artikels. Bei der Bestimmung der Höhe eines angemessenen Rabatts werden die Art des Mangels, der Grad und die Art der Abnutzung der Sache, die Nutzungsdauer der Sache und die Möglichkeit ihrer weiteren Verwendung berücksichtigt.
Artikel 4: Beendigung der Garantie
Das Recht des Käufers, die Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, erlischt:
1. Verlust des Kaufbelegs, Verlust des Lieferscheins oder Verlust der Garantiekarte,
2. indem er offensichtliche Fehler bei der Übernahme der Ware nicht anzeigt,
3. mit Ablauf der Gewährleistungsfrist der Ware
4. Schäden an der Ware (eigener Transport, übermäßige Belastung, dokumentationswidrige Verwendung, Verwendung scharfer Gegenstände beim Auspacken, z. B. Messer, Scheren, Haarschneidemaschinen usw.),
5. Verwendung der Ware unter Bedingungen, die nicht der natürlichen Umgebung entsprechen (Feuchtigkeit, chemische und mechanische Einflüsse),
6. Unfachmännische Behandlung und Bedienung, unfachmännisches Eingreifen und Eingreifen einer unbefugten Person.